Informationen vor dem Kauf
Sehr geehrte Kunden,
wir möchten uns bei Ihnen bedanken, dass Sie sich entschieden haben, die Dienste des Reisebüros Invia.de (im Folgenden „INVIA“) zu nutzen, und versichern Ihnen, dass wir alles in unserer Macht Stehende tun werden, um Ihnen eine angenehme Reise zu ermöglichen. Voraussetzung für einen angenehmen Aufenthalt ist auch eine gute Information über die spezifischen Bedingungen in den einzelnen Ländern, den Charakter der Reiseziele, die Kategorie des gebuchten Hotels usw., da die Vorstellungen und Anforderungen der Reisenden sehr unterschiedlich sind. Die Teilnahmebedingungen für Reisen und die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen dem Kunden (im Folgenden „Kunde“) und dem Reiseveranstalter (im Folgenden „RV“) werden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des RV geregelt, der die Reise organisiert, oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gesellschaft Invia, wenn die Gesellschaft Invia der Reiseveranstalter ist.Die vollständige Fassung senden wir Ihnen stets zusammen mit dem Reisevertragsangebot in Form eines Links im Text der E-Mail. Alternativ erhalten Sie diese persönlich in einer unserer Filialen oder sie sind auf https://www.invia.de/informationen-vor-dem-einkauf/ verfügbar. Die folgenden Informationen beschreiben unter anderem die detaillierten Inhalte der Dienstleistungen, die üblicherweise im Reisepreis enthalten sind. Unser Angebot ist umfangreich und ermöglicht Ihnen sicher die richtige Wahl. Vor der verbindlichen Buchung der Reise (Unterzeichnung des Reisevertrags und Bezahlung) lesen Sie bitte sorgfältig sowohl die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des RV als auch von Invia sowie die nachfolgend aufgeführten ergänzenden wichtigen Informationen, die Bestandteil davon sind. Begriffe, die in diesen Informationen nicht definiert sind, werden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gesellschaft Invia (im Folgenden „AGB“) definiert. Die unten aufgeführten Informationen sind nur orientierend, und bei einzelnen Reisen können leicht abweichende Bedingungen gelten, ebenso wie die Bedingungen für den Transport von Personen und Gepäck bei den einzelnen Transportanbietern unterschiedlich sein können.
1. ÜBERMITTLUNG DER ANWEISUNGEN, GUTSCHEINE, ABFERTIGUNG
1.1. Detaillierte Reiseanweisungen – falls dem Kunden diese nicht bereits aus dem Katalog oder dem geschlossenen Vertrag bekannt sind – werden vom RV versandt, sobald diese vorliegen (ca. 3–7 Tage vor Beginn der Reise). Wenn der Reisebeginn weniger als 3 Tage nach der verbindlichen Buchung (Vertragsschluss) liegt, werden die Anweisungen in der Regel umgehend nach der Bearbeitung des Vertrags durch den Mitarbeiter des RV oder Invia verschickt. Die Mitarbeiter von Invia kontaktieren den Kunden stets, um sicherzustellen, dass die Reiseanweisungen erhalten wurden und alles in Ordnung ist. Es ist wichtig, im Vertrag immer eine aktuelle E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Postanschrift anzugeben, unter der sich der Kunde derzeit aufhält.
2. FLUGTRANSPORT
2.1. Charterflüge: Anweisungen werden in der Regel an die E-Mail-Adresse des Kunden gesendet. Unterkunftsgutscheine, Flugtickets und ggf. weitere Unterlagen werden vom Vertreter des RV am Flughafen am Schalter mit dem Logo des RV ausgegeben oder elektronisch übermittelt. In Ausnahmefällen senden RVs die vollständigen Abfertigungsunterlagen, einschließlich Unterkunftsgutscheinen und Flugtickets, per Post an die im Vertrag angegebene Korrespondenzadresse des Kunden. Bei Abflügen innerhalb von ca. 3 Tagen werden die Anweisungen elektronisch übermittelt. Gutscheine, Flugtickets und ggf. weitere Unterlagen werden vom Vertreter des RV am Flughafen ausgegeben oder elektronisch übermittelt.
2.2. Linienflüge: RVs senden in der Regel vollständige Abfertigungsunterlagen, einschließlich Unterkunftsgutscheinen und Flugtickets, per Post an die Korrespondenzadresse des Kunden oder übermitteln sie elektronisch. In diesem Fall ist am Flughafen kein Vertreter des jeweiligen RV anwesend. In Ausnahmefällen werden die Anweisungen per E-Mail versandt und Unterkunftsgutscheine, Flugtickets sowie ggf. weitere Unterlagen entweder vom Vertreter des RV am Flughafen ausgehändigt oder elektronisch übermittelt. Bei Abflügen innerhalb von ca. 3 Tagen erfolgt die Zustellung elektronisch oder per Kurierdienst, ggf. auf Kosten des Kunden, falls dies vereinbart wurde.
2.3. Verantwortlichkeiten des RV oder des Transportanbieters für Schäden und Verlust von Gepäck beim Flugtransport: Rechte und Pflichten beim Flugtransport richten sich nach internationalen Abkommen, die Schadensersatzbegrenzungen zulassen, wie z. B. das Abkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften im internationalen Luftverkehr (sog. Warschauer Abkommen, veröffentlicht in der Sammlung unter Nr. 27/1968 Zb. und dessen Nachfolge in der Sammlung unter Nr. 271/1994 Z.z., ergänzt durch das Haager Protokoll, veröffentlicht unter Nr. 15/1966 Zb.) und andere internationale Abkommen und Verordnungen, die ebenfalls die Schadensersatzregelung und deren Umfang im Flugverkehr regeln. Nach dem Abkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften für den internationalen Luftverkehr (Montrealer Abkommen, veröffentlicht in der Sammlung der Gesetze unter Nr. 544/2003 Z.z.) können für Schäden, die durch Zerstörung, Beschädigung, Verlust oder Verzögerung des Gepäcks beim Flugtransport entstehen, bis zu 1.000 Sonderziehungsrechte (Währungscode: XDR) pro Reisendem Entschädigung verlangt werden (der XDR-Wechselkurs wird von der Europäischen Zentralbank veröffentlicht, und die Umrechnung in EUR ist auf der Website der Nationalbank der Slowakei verfügbar).
- nur Anspruch auf die Erstattung von Notfallmedizin in staatlichen Einrichtungen hat
- keinen Anspruch auf Kostenerstattung für den Transport in die Slowakei (im Krankheits-, Unfall- oder Todesfall) hat
- keinen Anspruch auf jeglichen Assistenzdienst hat
- denselben Eigenanteil wie die einheimischen Versicherten trägt (für Medikamente, Eingriffe, Krankenhausaufenthalte usw.)
- einen Eigenanteil aufwendet, der in den meisten Fällen die Summe, die bei Abschluss eines Versicherungsvertrags gezahlt worden wäre, deutlich übersteigt
7.4. Warum sollte man sich nicht auf die Reiseversicherung verlassen, die in den Leistungen von Zahlungskarten enthalten ist?
8. WICHTIGE INFORMATIONEN
8.1. Jeder Kunde mit slowakischer Staatsbürgerschaft ist verpflichtet, einen gültigen Reisepass oder bei Reisen in Länder des sogenannten Schengen-Raums einen Personalausweis mitzuführen. Bürger anderer Staaten sind verpflichtet, sich bei der jeweiligen Botschaft des Landes, in das sie reisen werden, über die Einreisebedingungen zu informieren, oder des Landes, dessen Gebiet sie während der Beförderung betreten (Durchreise durch Länder bei Busreisen, Umstiege bei Flugreisen usw.). Nur diese Behörden können verbindliche und vollständige Informationen geben. Wir weisen darauf hin, dass Invia keine Verantwortung für die Aktualität und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen übernimmt. Reisende sind verpflichtet, alle Visaformalitäten selbst zu erledigen, sofern sie nicht vom Reiseveranstalter organisiert wurden. Jedes Kind muss einen eigenen Reisepass besitzen. Dies gilt für alle Kinder, auch für Kinder unter 2 Jahren. In einige, insbesondere arabische oder muslimische Länder, dürfen allein reisende Frauen möglicherweise nicht einreisen.
8.2. Studienreisen: Bei Studienreisen oder fakultativen Ausflügen weisen wir insbesondere auf bestimmte Einschränkungen beim Besuch historischer, religiöser und anderer Denkmäler an staatlichen und religiösen Feiertagen oder Feierlichkeiten am Aufenthaltsort hin, oder auf weitere Einschränkungen gemäß den Eintrittsbedingungen für einzelne Denkmäler und Länder (z. B. Mindestkleidungsvorschriften usw.).
8.3. Vertretung des Reiseveranstalters am Aufenthaltsort: Der Reiseveranstalter stellt slowakisch oder tschechisch sprechende Vertreter am Aufenthaltsort für die Kunden zur Verfügung. Dieser Service ist bei individuellen maßgeschneiderten Reisen möglicherweise nicht gewährleistet. Sollte während Ihres Aufenthalts ein Problem auftreten, teilen Sie dies dem Vertreter des Reiseveranstalters mit. Es liegt in unser aller Interesse, dass das Problem vor Ort gelöst wird, damit Sie Ihren Urlaub nach Ihren Vorstellungen verbringen und zufrieden nach Hause zurückkehren. Der Service in exotischen Destinationen wird meist von Handelspartnern des Reiseveranstalters durchgeführt. Das bedeutet, dass er in Deutsch oder Englisch erfolgt und sich der Umfang auf die Bereitstellung grundlegender Informationen bzw. die Vermittlung eines Ausflugs beschränkt. In Notfällen wenden Sie sich an die Hotelrezeption, den Vertreter des ausländischen Partners persönlich oder telefonisch oder nutzen Sie die 24-Stunden-Notrufnummer des Reiseveranstalters, die in den Reisehinweisen angegeben ist, sofern eine solche Nummer für die Reise oder Dienstleistung eingerichtet ist.
8.4. Unterkunft: Unser Angebot umfasst Hotels, Apartments, Bungalows und Privatunterkünfte aller Kategorien von über 300 Reiseveranstaltern.
Hotel – Zimmer in der Regel ohne Kochmöglichkeit
Hotelapartments - Zimmer, das in der Regel aus mindestens zwei Räumen besteht, die auch durch eine Trennwand ohne Tür getrennt sein können
Pavillons, Dependancen und Pensionen - Hotelstandard
Studio - Unterkunftseinheit mit Kochmöglichkeit in einem Raum
Apartment - Unterkunftseinheit in der Regel mit Kochmöglichkeit, die aus mindestens zwei Räumen besteht
Bungalows und Hütten - eingeschossige Unterkunftseinheit mit oder ohne Kochmöglichkeit
Wohnwagen - mobile Unterkunftseinheit in der Regel mit Kochmöglichkeit, die normalerweise in einem Campingplatz geparkt ist
Privatunterkunft - einzelne Gästezimmer in der Regel ohne Kochmöglichkeit in Häusern (Wohnungen) von Privatpersonen.
9. PREISE FÜR REISEN UND DIENSTLEISTUNGEN
9.1. Die Preise für Reisen und Dienstleistungen, die auf der Website angegeben sind, werden mehrmals täglich aktualisiert, wie sie von den veranstaltenden Reisebüros bereitgestellt werden. Trotz aller Bemühungen, immer die aktuellsten Preise anzubieten, kann es in Einzelfällen vorkommen, dass das angegebene Angebot oder der Preis nicht aktuell ist (Preisabweichungen, das Angebot ist bereits ausverkauft usw.). Invia kann für diese Tatsache keine Verantwortung übernehmen. Da diese Informationen automatisch aus den Buchungssystemen der Reiseveranstalter auf die Website geladen werden, ist der Preis in dem gültigen, abgeschlossenen Vertrag verbindlich.
9.2. Der Preis der Reise beinhaltet alle Gebühren, die bei der Unterzeichnung des Reisevertrags fällig sind. Der Preis der Reise umfasst nicht die Gebühren, die am Zielort zu zahlen sind. Bei Unterkünften vom Apartment-Typ handelt es sich in der Regel um eine Endreinigungsgebühr, außerdem sind keine Aufenthaltssteuern enthalten, die von Städten oder Ländern erhoben werden können, meist bei Beendigung des Aufenthalts (z.B. auch Abfluggebühren usw.).
10. ANDERE
10.1 Bei ausgewählten Angeboten auf der Website sind in der Regel zwei Beschreibungen der Unterkunftseinheit angegeben. Eine ist als offiziell - verbindlich gekennzeichnet, die andere nur als informativ - ergänzend. Wenn in diesen Beschreibungen unterschiedliche Informationen enthalten sind, gelten die Informationen, die in der offiziellen, verbindlichen Beschreibung angegeben sind, die vom Reiseveranstalter zur Verfügung gestellt wird.
10.2 Die Präsentation einzelner Reisen und Aufenthalte enthält Fotos, die nur zur Orientierung dienen. Insbesondere die Fotos unserer Kunden gelten nicht als offizielle Präsentation der Reise/des Aufenthalts, sie müssen nicht der Realität entsprechen, und der Reiseveranstalter oder Invia übernimmt keine Verantwortung dafür. Sie dienen lediglich zur informativen Darstellung der Situation in der jeweiligen Unterkunftseinheit und deren Umgebung und könnten unter außergewöhnlichen Umständen, bei besonderen Bedingungen oder an außergewöhnlichen Orten aufgenommen worden sein. Solche Fotos sind mit der Information gekennzeichnet, dass es sich um Fotos unserer Kunden handelt.
10.3. Die Preise für Unterkunftseinheiten vom Typ Apartment, Studio usw. können bei maximaler Belegung dieser Unterkunftseinheit angegeben sein, d.h. wenn beispielsweise nur 2 Personen in einem 4-Bett-Apartment untergebracht werden, muss der Preis für alle 4 Personen bezahlt werden; der Preis für 2 Personen kann sich von dem Grundpreis unterscheiden, der nur bei voller Belegung dieser Unterkunftseinheit gilt. Wenn nur eine Person in einer Hotelunterkunft untergebracht ist, wird der Preis in der Regel durch einen Zuschlag für „Einzelzimmer“ erhöht. Ebenso, wenn eine erwachsene Person und ein Kind reisen, muss in den meisten Fällen der Preis für zwei Erwachsene gezahlt werden, d.h. es ist nicht möglich, den Kinderpreis anzuwenden, der nur bei Unterbringung von zwei Erwachsenen gilt. Ebenso wird bei Unterkünften in besonders hochwertigen Unterkunftseinheiten (z.B. „Zimmer mit Meerblick“) der Preis durch diesen Zuschlag erhöht. Der Kunde wird immer noch vor der Unterzeichnung des Reisevertrags über diese Tatsache informiert.
10.4. Ergänzende Informationen, die auf der Website im Angebot angegeben sind, die jedoch nicht Teil des bestätigten Vertrags sind, sind lediglich informativ. Es handelt sich insbesondere um Flugzeiten, Piktogramme, die über die Ausstattung der Unterkunftseinheit informieren (Kühlschränke, Klimaanlagen usw.), oder solche, die die Kunden auf Sonderangebote, Geschenke, Bonusse und Sonderaktionen von Invia oder Reiseveranstaltern hinweisen.
10.5. Zusammenfassung bestimmter Warenarten und Mengen, in denen deren Einfuhr aus dem Ausland in die Slowakische Republik erlaubt ist: Von Zoll, Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuer befreit sind Waren, die von Reisenden eingeführt werden, deren Gesamtwert im Falle von Flugreisenden 430 € pro Person nicht überschreitet. Bei der Einfuhr von Waren für Reisende unter 15 Jahren wird dieser Betrag auf 200 € pro Person gesenkt.
Mengenbegrenzungen für ausgewählte Produkte: Physische Personen, die ausgewählte Produkte für den persönlichen Gebrauch aus einem Land außerhalb der EU einführen, werden bei der Zollabfertigung von Zoll, Verbrauchsteuer und Mehrwertsteuer im folgenden Umfang befreit:
(A) Tabak, Tabakwaren
a) 200 Zigaretten oder
b) 100 Zigarren bis 3 Gramm oder
c) 50 Zigarren oder
d) 250 g Rauchtabak
(B) Alkohol, alkoholische Getränke:
b) 2 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von maximal 22 % Vol., oder
c) 4 Liter stiller Wein oder 16 Liter Bier.
10.6. Bereich der Verbote und Einschränkungen: Ein häufig vorkommendes und immer wieder auftretendes negatives Phänomen ist auch der Import von „Souvenirs“, die dem CITES-Abkommen über gefährdete Tier- und Pflanzenarten unterliegen (Korallen, bestimmte Kaviarsorten, Muscheln, Schalen von Meereslebewesen, Lederprodukte, bestimmte lebende Tiere und Pflanzen). Der Kunde sollte sich vor dem Import darüber informieren oder sich aufklären lassen, ob die Ware, die er kaufen möchte und beabsichtigt, in die Slowakei zu importieren, unter Verbote oder Einschränkungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz bestimmter Tier- und Pflanzenarten oder Produkte aus diesen unterliegt. Ein weiteres wichtiges Thema ist das strenge Regime bzw. die Einschränkung des Imports von tierischen Produkten (Fleisch, fetthaltige Produkte, Milch, Milchprodukte) in die EU. Tierische Produkte können Krankheitserreger enthalten, die Krankheiten verursachen können, daher müssen diese Produkte gemäß den entsprechenden veterinärrechtlichen Vorschriften behandelt werden.